VOID ACOUSTICS

Bedingungen und Konditionen

1 Begriffsbestimmungen

In diesem Dokument haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

1.1
„Käufer“ bezeichnet die Organisation oder Person, die Waren vom Verkäufer erwirbt;

1.2
„Waren“ bezeichnet die vom Verkäufer an den Käufer zu liefernden Artikel;

1.3
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Urheberrechte, Marken, Know-how und alle anderen Formen geistigen Eigentums, unabhängig davon, wo auf der Welt diese durchsetzbar sind;

1.4
„Listenpreis“ bezeichnet die vom Verkäufer geführte Preisliste für die Waren in ihrer jeweils gültigen Fassung;

1.5
„Verkäufer“ bezeichnet Void Acoustics Research Limited, eine in England und Wales unter der Firmennummer 07533536 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Sitz sich in Unit L, The Fulcrum, Vantage Way, Poole, Dorset, BH12 4NU, Vereinigtes Königreich, befindet.

2 Allgemeines

2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Käufer unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, auf die der Käufer Bezug nimmt, die er anbietet oder auf die er sich stützt, sei es bei Verhandlungen oder in irgendeiner Phase der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, einschließlich etwaiger vom Käufer vorgelegter Standard- oder Druckbedingungen, es sei denn, der Käufer erklärt ausdrücklich schriftlich, getrennt von diesen Bedingungen, dass er deren Geltung wünscht, und dies wurde vom Verkäufer schriftlich bestätigt.

2.2
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich etwaiger zwischen den Parteien vereinbarter Sonderbedingungen) sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich vom Verkäufer genehmigt wurden.

2.3
Keine Bedingungen, die in der Bestellung, der Auftragsbestätigung, der Spezifikation oder einem anderen Dokument des Käufers aufgeführt, mitgeliefert oder enthalten sind, werden allein aufgrund der Tatsache, dass im Vertrag auf ein solches Dokument Bezug genommen wird, Bestandteil des Vertrags.

2.4
Jede Bestellung oder Annahme eines Angebots für Waren durch den Käufer beim Verkäufer gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen.

2.5
Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat oder (falls dies früher erfolgt) die Ware an den Käufer geliefert hat.

2.6
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss entgegenstehender Bestimmungen in Bestellungen oder anderen vorvertraglichen Unterlagen, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich etwas anderem zu.

3 Preis und Zahlung

3.1
Der Preis entspricht dem in der aktuellen Preisliste des Verkäufers angegebenen Preis abzüglich des vereinbarten Rabatts oder einem anderen Preis, den die Parteien schriftlich vereinbaren. Der Preis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und aller Kosten oder Gebühren im Zusammenhang mit Verpackung, Be- und Entladung, Transport und Versicherung; all diese Beträge hat der Käufer zusätzlich zu zahlen, wenn die Zahlung für die Waren fällig wird.

3.2
Die Zahlung des Kaufpreises, der Mehrwertsteuer und etwaiger weiterer anfallender Kosten ist vor dem Versand der Ware fällig.

3.3
Der Verkäufer ist berechtigt, auf überfällige Rechnungen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungstag täglich Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen, unabhängig davon, ob ein Urteil vorliegt oder nicht, und unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel des Lieferanten.

3.4
Wird der Kaufpreis oder ein Teil davon nicht bis zum Fälligkeitstermin beglichen, ist der Verkäufer berechtigt:

3.4.1
Für alle bisher noch nicht gelieferten Waren ist eine Zahlung vor der Lieferung zu verlangen;

3.4.2
die Lieferung nicht gelieferter Waren zu verweigern, unabhängig davon, ob diese im Rahmen des Vertrags bestellt wurden oder nicht, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Haftung für die Nichtlieferung oder eine Lieferverzögerung entsteht;

3.4.3
Den Vertrag kündigen.

3.5
Eine Anzahlung bei der Bestellung kann als Bestellbestätigung dienen und ist daher nicht erstattungsfähig, sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich erklärt.

4 Beschreibung

Jede Beschreibung der Waren dient ausschließlich der Identifizierung, und die Verwendung einer solchen Beschreibung stellt keinen Verkauf nach Beschreibung dar. Zur Vermeidung von Zweifeln bestätigt der Käufer hiermit, dass er sich beim Vertragsabschluss in keiner Weise auf eine Beschreibung stützt.

5 Beispiel

Wird dem Käufer ein Muster der Ware vorgelegt und von ihm geprüft, so erkennen die Vertragsparteien an, dass ein solches Muster ausschließlich zu dem Zweck vorgelegt und geprüft wird, dem Käufer die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Urteil über die Qualität der Gesamtmenge zu bilden, und nicht, um einen Verkauf nach Muster zu begründen.

6 Lieferung

6.1
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren am Geschäftssitz des Verkäufers zu dem vom Verkäufer angegebenen Zeitpunkt. Der Käufer hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Waren entgegenzunehmen, sobald sie zur Lieferung bereitgestellt werden.

6.2
Der vom Verkäufer angegebene Liefertermin ist lediglich ein Richtwert. Die Lieferfrist ist kein wesentlicher Vertragsbestandteil. Werden keine Termine angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet der Verkäufer nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (wobei diese drei Begriffe ohne Einschränkung reine wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall, Wertminderung des Firmenwerts und ähnliche Verluste), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren verursacht werden (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde); ebenso wenig berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, diese Verzögerung beträgt mehr als 180 Tage.

6.3
Sollte der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung einer der Waren nicht annehmen, obwohl diese zur Auslieferung bereitstehen, oder sollte der Verkäufer die Waren nicht fristgerecht liefern können, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat:

6.3.1
Die Gefahr für die Ware geht auf den Käufer über (einschließlich für Verlust oder Beschädigung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden);

6.3.2
Die Waren gelten als geliefert; und

6.3.3
Der Verkäufer kann die Ware bis zur Lieferung lagern; in diesem Fall trägt der Käufer alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lager- und Versicherungskosten).

6.4
Der Käufer hat am Lieferort auf eigene Kosten für ausreichende und geeignete Ausrüstung sowie Arbeitskräfte zum Verladen der Waren zu sorgen.

6.5
Liefert der Verkäufer dem Käufer eine Warenmenge, die um bis zu 50 % über oder unter der vom Verkäufer akzeptierten Menge liegt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware oder Teile davon aufgrund der Mehr- oder Minderlieferung zu beanstanden oder zurückzuweisen, und hat er für diese Waren den anteiligen Vertragspreis zu zahlen.

6.6
Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern. Jede Teillieferung ist gemäß den Bestimmungen des Vertrags in Rechnung zu stellen und zu begleichen.

6.7
Jede Teilzahlung stellt einen eigenständigen Vertrag dar, und die Kündigung oder Aufhebung eines einzelnen Vertrags im Zusammenhang mit einer Teilzahlung berechtigt den Käufer nicht, andere Verträge oder Teilzahlungen zu widerrufen oder zu kündigen.

6.8
Die vom Verkäufer beim Versand von seinem Geschäftssitz aus erfasste Menge einer Warenlieferung gilt als schlüssiger Nachweis für die vom Käufer bei der Lieferung erhaltene Menge, es sei denn, der Käufer kann schlüssige Beweise für das Gegenteil vorlegen.

6.9
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren (auch wenn diese auf Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist), es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer die Nichtlieferung innerhalb von 24 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Waren im normalen Geschäftsverlauf hätten eingehen sollen, schriftlich mit.

6.10
Jegliche Haftung des Verkäufers für die Nichtlieferung der Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb einer angemessenen Frist oder auf die Ausstellung einer Gutschrift in Höhe des anteiligen Vertragspreises auf die für diese Waren ausgestellte Rechnung.

6.11
“ Sofern in anderen Begleitdokumenten anders angegeben, richten sich die Lieferbedingungen nach den Bestimmungen der Incoterms 2010.

6.12
In Bezug auf Ausfuhranmeldungen für alle vom Käufer veranlassten EXW-Sendungen haftet der Käufer für alle Zollschulden, die sich aus der Anmeldung ergeben.

7 Risiko

Die Gefahr für die Ware geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware vom Gelände des Verkäufers versandt wird. Wählt der Käufer die Selbstabholung der Ware, geht die Gefahr in dem Moment über, in dem die Ware ihm übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wird, je nachdem, was zuerst eintritt.

8 Titel

8.1
Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer alle ihm zustehenden Beträge in voller Höhe (in bar oder als frei verfügbare Mittel) erhalten hat, und zwar in Bezug auf:

8.1.1
Die Waren; und

8.1.2
“ Alle sonstigen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Grund schuldet oder schulden wird.

8.2
Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer ist der Käufer verpflichtet:

8.2.1
die Ware als Verwahrer des Verkäufers treuhänderisch zu verwahren;

8.2.2
Die Waren (ohne Kosten für den Verkäufer) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder Dritter so zu lagern, dass sie jederzeit eindeutig als Eigentum des Verkäufers erkennbar bleiben;

8.2.3

keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren oder in Zusammenhang mit diesen zu zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen; und die Waren in zufriedenstellendem Zustand zu halten und sie im Namen des Verkäufers zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers zu versichern. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die Versicherungspolice vorzulegen.

8.3

Der Käufer darf die Waren vor dem Eigentumsübergang an ihn ausschließlich unter den folgenden Bedingungen weiterverkaufen:

8.3.1

Jeder Verkauf muss im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Käufers zum vollen Marktwert erfolgen; und

8.3.2

Ein solcher Verkauf gilt als Verkauf des Eigentums des Verkäufers im eigenen Namen des Käufers, und der Käufer handelt bei einem solchen Verkauf als Auftraggeber.

8.4

Das Recht des Käufers auf den Besitz der Waren erlischt unverzüglich, wenn:

8.4.1

gegen den Käufer ein Insolvenzbeschluss ergeht oder er mit seinen Gläubigern einen Vergleich oder eine Einigung trifft oder anderweitig von einer derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmung zur Entlastung zahlungsunfähiger Schuldner Gebrauch macht oder (sofern es sich um eine juristische Person handelt) eine Gläubigerversammlung (sei sie formell oder informell) einberuft, oder in Liquidation geht (sei es freiwillig oder zwangsweise), mit Ausnahme einer solventen freiwilligen Liquidation, die ausschließlich zum Zwecke der Umstrukturierung oder Fusion erfolgt, oder wenn für sein Unternehmen oder einen Teil davon ein Zwangsverwalter und/oder Verwalter, Insolvenzverwalter oder Verwaltungszwangsverwalter bestellt wird, oder wenn beim Gericht Unterlagen zur Bestellung eines Insolvenzverwalters für den Käufer eingereicht werden oder der Käufer oder seine Geschäftsführer oder ein berechtigter Inhaber einer Floating Charge (im Sinne von Absatz 14 des Anhangs B1 zum Insolvenzgesetz von 1986) bekannt gegeben wird, oder ein Beschluss gefasst oder bei einem Gericht ein Antrag auf Auflösung des Käufers oder auf Erlass eines Verwaltungsbeschlusses in Bezug auf den Käufer gestellt wird, oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Käufers eingeleitet wird; oder

8.4.2

Der Käufer ist Gegenstand einer Zwangsvollstreckung – sei es nach Gesetz oder nach Billigkeitsrecht – in sein Vermögen oder lässt eine solche zu, oder er kommt einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht nach, oder er ist im Sinne von § 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zahlungsunfähig oder stellt seine Geschäftstätigkeit ein; oder

8.4.3

Der Käufer belastet die Waren mit einem Pfandrecht oder belastet sie in irgendeiner Weise.

8.5

Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung für die Waren einzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht vom Verkäufer übergegangen ist.

8.6

Der Käufer gewährt dem Verkäufer, seinen Beauftragten und Mitarbeitern eine unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, um diese zu begutachten oder – sofern das Besitzrecht des Käufers erloschen ist – um sie zurückzuholen.

8.7
Kann der Verkäufer nicht feststellen, bei welchen Waren das Besitzrecht des Käufers erloschen ist, so gilt, dass der Käufer alle Waren dieser Art, die der Verkäufer an den Käufer verkauft hat, in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.

8.8
Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, bleiben die in dieser Bestimmung enthaltenen Rechte des Verkäufers (nicht jedoch die des Käufers) weiterhin bestehen.

9 Gewährleistung

9.1
Für einen Zeitraum von vier (4) Jahren ab dem Datum der Lieferung an den Erstkäufer (wie auf der Originalrechnung oder dem Kaufbeleg angegeben; eine Kopie davon kann als Nachweis für die Garantiedaten erforderlich sein), garantiert der Verkäufer dem Käufer jeder neuen Ware (vorausgesetzt, sie wurde bei einem autorisierten Void-Händler erworben und mit von Void zugelassenen Verstärkern und Einstellungen installiert), dass diese frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass jedes Produkt alle vom Hersteller veröffentlichten Spezifikationen für das jeweilige Modell erfüllt oder übertrifft. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle defekten Teile (nach eigenem Ermessen) ohne Berechnung von Arbeits- oder Materialkosten zu reparieren oder zu ersetzen; dies gilt vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen:

9.1.1
Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich benachrichtigen;

9.1.2
Der Mangel ist auf Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler des Verkäufers zurückzuführen.

9.2
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Reparaturen oder den Austausch gemäß dieser Garantie, wenn das beschädigte Produkt unsachgemäß verwendet, einem Unfall ausgesetzt, vernachlässigt oder nicht gemäß den üblichen Wartungsvorschriften behandelt wurde; oder wenn die Seriennummer unkenntlich gemacht, verändert oder entfernt wurde. Der Verkäufer übernimmt ebenfalls keine Verantwortung für unsachgemäße Änderungen, nicht autorisierte Teile oder Reparaturen sowie für daraus resultierende Schäden. Diese Garantie deckt keine Schäden an Lautsprechern oder sonstige Folgeschäden ab, die aus der Verletzung einer schriftlichen oder stillschweigenden Garantie resultieren.

9.3
Der Verkäufer behebt jeden Mangel, unabhängig vom Grund des Defekts (sofern nicht ausgeschlossen), durch Reparatur oder Ersatz. Void behebt den Mangel und versendet das Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang des mangelhaften Produkts bei einem von Void autorisierten Kundendienstzentrum.

9.4
Der Verkäufer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, den Preis der mangelhaften Waren zu erstatten, sofern dieser bereits bezahlt wurde.

9.4.1
Sollten die Waren gewartet werden müssen, muss sich der Käufer an Void oder ein autorisiertes Void-Servicecenter wenden, um eine R.A.N. (Return Authorisation Number) sowie Anweisungen zur Rücksendung des Produkts an das autorisierte Void-Servicecenter oder an Void zu erhalten.

9.4.2
Der Verkäufer (oder sein autorisiertes Servicecenter) wird nach Erhalt des zurückgesandten Produkts mit den Reparaturarbeiten beginnen. Bitte bewahren Sie den Originalkarton und das gesamte Verpackungsmaterial auf, falls ein erneuter Versand erforderlich sein sollte. Alle Produkte, die zur Reparatur an das Werk oder das Servicecenter zurückgesandt werden, müssen frankiert versandt werden.

9.5
Sollten die vom Verkäufer oder dessen autorisiertem Kundendienstzentrum durchgeführten Reparaturen nicht zufriedenstellend sein, wird der Käufer angewiesen, den Verkäufer innerhalb einer (1) Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu benachrichtigen. Bleibt der Mangel oder die Funktionsstörung nach einer angemessenen Anzahl von Versuchen seitens Void, den Mangel oder die Funktionsstörung zu beheben, bestehen, hat der Käufer die Wahl zwischen einer Rückerstattung oder einem kostenlosen Ersatz der betreffenden Ware. Die Rückerstattung entspricht dem tatsächlichen Kaufpreis, jedoch nicht mehr als diesem; darin sind keine Steuern, Zinsen, Versicherungen, Abschlusskosten und sonstige Finanzierungskosten enthalten (abzüglich einer angemessenen Wertminderung des Produkts). Ist eine Rückerstattung erforderlich, muss der Käufer das mangelhafte oder fehlerhafte Produkt dem Verkäufer frei von allen Pfandrechten oder sonstigen Beschränkungen zur Verfügung stellen.

9.6
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ausrüstung (ganz oder teilweise) jederzeit vor deren Lieferung anzupassen oder zu ändern, um darin vom Verkäufer als angemessen erachtete elektrische oder mechanische Verbesserungen vorzunehmen, ohne jedoch verpflichtet zu sein, bereits gelieferte Ausrüstung anzupassen oder zu ändern oder neue Ausrüstung gemäß früheren Spezifikationen zu liefern.

9.7
Der Käufer ist nicht berechtigt, von Void Ersatz für Folgeschäden zu verlangen, die sich aus einem Mangel an der Ware ergeben. Dies umfasst auch Schäden an einem oder mehreren anderen Produkten, die auf einen solchen Mangel zurückzuführen sind.

9.8
Niemand ist befugt, diese Garantie zu erweitern, zu ergänzen oder zu ändern. Die Laufzeit dieser Garantie verlängert sich nicht um den Zeitraum, in dem dem Käufer die Nutzung des Produkts verwehrt ist. Für Reparaturen und Ersatzteile, die im Rahmen der Garantie bereitgestellt werden, gilt nur der noch nicht abgelaufene Teil der Garantie.

10 Haftung

10.1
Vorbehaltlich der Bedingung 6 legen die folgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Verkäufers (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf Folgendes fest:

10.1.1

Jede Verletzung dieser Bedingungen;

10.1.2

Jede Nutzung oder jeder Weiterverkauf der Waren oder von Produkten, in denen die Waren enthalten sind, durch den Käufer; und

10.1.3

Jede Zusicherung, Erklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergibt.

10.2

Alle Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die sich aus Gesetz oder Gewohnheitsrecht ergeben (mit Ausnahme der durch § 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen), sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.

10.3

Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers aus oder beschränkt sie:

10.3.1

Bei Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden; oder

10.3.2

Gemäß Abschnitt 2(3) des Verbraucherschutzgesetzes von 1987; oder

10.3.3

Bei allen Angelegenheiten, bei denen es für den Verkäufer rechtswidrig wäre, seine Haftung auszuschließen oder zu versuchen, diese auszuschließen; oder

10.3.4

Bei Betrug oder arglistiger Täuschung.

10.4

Vorbehaltlich der Bestimmungen 6 und 8:

10.4.1

Die Gesamthaftung des Verkäufers aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung des Vertrags ergibt, ist auf den Vertragspreis beschränkt; und

10.4.2

Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall oder den Verlust von Firmenwert – jeweils unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt – sowie für jegliche Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden (unabhängig von deren Ursache), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.

11 Rechte an geistigem Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags entstehen oder daraus hervorgehen, gehen, soweit sie nicht bereits übertragen wurden, in das uneingeschränkte Eigentum des Verkäufers über, und der Käufer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Rechte durch die Unterzeichnung entsprechender Urkunden oder den Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten auf den Verkäufer übergehen.

12 Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Krieg, Feuer, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen sowie Engpässe oder die Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus natürlichen Bezugsquellen; in diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Fristen für die Erfüllung seiner Verpflichtungen. Dauert die Verzögerung so lange an, dass sie nach Ansicht des Verkäufers unzumutbar ist, kann er den Vertrag ohne Haftung seinerseits kündigen.

13 Verhältnis der Parteien

Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass dadurch eine Personengesellschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründet oder impliziert wird, und keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass eine der Parteien als Beauftragter der anderen Partei gilt.

14 Verzichtserklärung

Das Versäumnis einer der Parteien, zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum eine oder mehrere der hierin enthaltenen Vertragsbedingungen durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bedingungen oder auf das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt alle Vertragsbedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen. Jedes Recht oder jeder Rechtsbehelf des Verkäufers aus dem Vertrag lässt alle anderen Rechte oder Rechtsbehelfe des Verkäufers unberührt, unabhängig davon, ob diese auf dem Vertrag beruhen oder nicht.

15 Aufgabe

Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag oder Teile davon an beliebige Personen, Firmen oder Unternehmen abzutreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.

16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung abgetrennt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam, als ob diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung vereinbart worden wären.

17 WEEE-Verordnung

Bei der Lieferung als B2B-Elektro- und Elektronikgeräte beruft sich der Hersteller auf Vorschrift 12.2 und überträgt alle WEEE-Verpflichtungen auf den B2B-Endnutzer.

18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht und ist entsprechend auszulegen; die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

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